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Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, ob Königin Luise sich in besonderem Maße für ihre jüdischen Untertanen eingesetzt hat. Das Gesetz über die Emanzipation der Juden wurde erst nach
ihrem Tode wirksam. Immerhin war sie es gewesen, die sich unermüdlich für den Schöpfer des Judenedikts, Staatskanzler Hardenberg - eingesetzt hatte.
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Mit der Städteordnung von 1808 erhielten die Schutzjuden in Preussen auf kommunaler Ebene das aktive und passive Wahlrecht zu städtischen Ehrenämtern. Sie konnten also das Amt eines
Stadtverordneten oder Stadtrates ausüben, sofern sie - und dies galt auch für christliche Bürger - Grundbesitz vorweisen konnten, oder selbständig ein Bewerbe betrieben.
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Nach dem Gesetz über Städteordnung und nach den Agrargesetzen schloss sich das Gesetz über die Emanzipation der Juden an (11. März 1812), die bis dahin amtlich als “Judenknechte”
gegolten hatten. Die Juden wurden vollberechtigte Staatsbürger, sofern sie bereit waren, bleibende Familiennamen anzunehmen und wenn sie sich der Wehrpflicht unterwarfen.
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Die neuen Staatsbürger wurden zu jedem Gewerbebetrieb zugelassen, zu den akademischen Ämtern, den Schul- und Gemeindeämtern, geradeso, wie in den Ländern, in denen der Code Napoleon Geltung
hatte. Hardenbergs Neuerungen zeigten besonders auf dem demokratisch-sozialen Gebiet die größten Erfolge. 1822 wurde den Juden der Zugang zu Gemeindeämtern jedoch wieder verwehrt.
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Hardenberg war am 6. Juni 1810 an die Spitze der preußischen Regierung berufen worden. Sein Vorgänger Stein hatte zwar mit den Vorbereitungen zum Judenedikt begonnen, war jedoch in den
Anfängen stecken geblieben. Hardenberg ging daran, die Juden mit den Christen gleichzustellen, wobei er den Widerstand des Bildungsbürgertums und der hohen Beamtenschaft in Kauf nahm.
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Die Emanzipationsdebatte hatte in Deutschland bereits 1781 begonnen, als der Kriegsrat Christian Wilhelm von Dohm (1751-1820) mit der Schrift “Über die bürgerliche Verbesserung der
Juden” Aufsehen erregte. Er forderte erfolglos für die seit Jahrhunderten unterdrückten Juden, die von vielen immer noch als Christusmörder angesehen wurden, die gleichen bürgerlichen
Rechte.
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Schutzjuden waren mit gewissen Privilegien ausgestattet, für die sie jedoch zahlen mussten. Diese Privilegien galten nicht auf Dauer und beendeten die Ungerechtigkeiten keineswegs. Berufs- und
Handelsbeschränkungen machten den Juden das Leben schwer. Eine wesentliche Verbesserung ihrer Lage wurde nicht erreicht.
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Die Juden mussten sich darüber hinaus verpflichten, ihre Geschäfte in der deutschen Sprache, oder einer anderen lebenden Sprache zu dokumentieren und Schriftstücke in deutscher oder
lateinischer Schrift zu unterschreiben. König Friedrich Wilhelm III. versuchte zwar, Hardenbergs Konzept zu verwässern, andere Auflagen bestanden für die Juden jedoch nicht.
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Problematisch war allerdings der Geltungsbereich des neuen Edikts: Es wurde praktisch nur in den “alten” preußischen Provinzen voll umgesetzt, während es in den Provinzen, die nach
dem Wiener Kongress hinzugekommen waren, nicht wirksam wurde. Da es für die Juden keine Freizügigkeit gab, konnten diese durch Auswanderung ihre Lage nicht verbessern.
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Staatskanzler Hardenberg ließ sich hierbei sowohl von seiner aufgeklärten Grundhaltung leiten, als auch von wirtschaftlichen Überlegungen. Es musste unter allen Umständen erreicht werden, dass
die Juden durch ihre Wirtschaftskraft einen Beitrag zur Sanierung der maroden preußischen Staatsfinanzen leisteten. Auch privat hatte Hardenberg mehrfach erfolgreich mit jüdischen Geldgebern
zusammengearbeitet.
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