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Städteordnung und Verwaltungsreform in Preussen

Der gesamte Verwaltungsapparat Preußens war nach heutigen Begriffen chaotisch organisiert. Willkür und Kompetenzwirrwarr allenthalben. Auch nach der Einführung des Allgemeinen Landrechtes im Jahre 1794 blieb die Patrimonialgerichtsbarkeit unangetastet. Der Junker trat zuweilen als Ankläger, Richter und Henker in einer Person auf.

In den Städten gab es kein selbstbewußtes Bürgertum. Lähmende Bürokratie allenthalben. Für Lappalien mußte die Erlaubnis der Behörde eingeholt werden. Die gesamte Staatsmaschinerie war auf den König zugeschnitten, der für alles die letzte Entscheidung zu treffen hatte. Der Monarch hatte über den kleinsten Ratsposten im hintersten Provinznest zu befinden.

Stadt und ländlicher Bereich waren voneinander streng getrennt. Bauernsöhne wurden Bauern und Handwerkersöhne wurden immer wieder Handwerker. Die Standesgrenzen erlaubten jedoch auch Adligen nicht, bürgerliche Berufe zu ergreifen. Die Einhaltung der starren Grenzen wurde von einem Heer von Beamten überwacht.

1799 begann der König eine zaghafte Reform. Bis dahin gab es in Preußen die erbuntertänigen Bauern, die zu Frondiensten bei der Gutsherrschaft verpflichtet waren. Die Bezahlung war meist ungenügend, wenn es überhaupt eine Vergütung gab. Darunter litt die preußische Landwirtschaft in hohem Maße. - Durch die “Reform”, die längst nicht in allen Teilen Preußens durchgeführt wurde, wurden die hörigen Domänenbauern von den Frondiensten befreit und aus ihrem Erbuntertänigkeitsverhältnis entlassen.

Weitergehende Reformen wurden von den starken Kräften der herrschenden Junkerklasse unterbunden. Die Bauern auf Junkerland blieben leibeigen. Die Zustände waren geradezu mittelalterlich. Der Bauer durfte seinen Hof nicht verändern, nicht teilen, nicht vergrößern, gar nichts. Der Junker bestimmte den Hoferben, der nur mit seiner Genehmigung heiraten durfte. Weiter zum Thema Agrarreform ...hier

Ebenso wie die Agrarreform, musste auch die Verwaltungsreform der Nation auf Befehl Friedrich Wilhelms III. aufgezwungen werden. Sowohl die neue Städteordnung, als auch die Verwaltungsreform wurden von Stein entscheidend geprägt. Die Städteordnung vom 19. November 1808 war Steins schöpferische Tat, zu ihr gab es europaweit kein Vorbild.

Mit Augenmaß und klugem Blick für das Machbare ging der Freiherr vom und zum Stein zunächst an die Eigenverwaltung der Städte. Die gerade erst aus ihrer Erbuntertänigkeit erwachte Landbevölkerung würde in einem zweiten Schritt folgen. Bei der Formulierung der Rechte und Pflichten aus der Gemeindeverwaltung hatte Wilckens großen Anteil.

Die wichtigsten Themen der neuen Städteordnung waren: selbständige Verwaltung ihres Haushalts, ihres Armen- und Schulwesens, Autonomie in Steuersachen (mit schädlichen Auswirkungen), Abschaffung der Vorrechte der Zünfte, Zulassung zu allen Gemeindeämtern, Freiheit des Eigentums - wie auch Pflichten gegenüber dem Gemeinwesen, Stadtverordnetenversammlung - der erste Schritt zur kommunalen Selbstverwaltung war getan.

Die Vorteile einer Selbstverwaltung war den Beteiligten nicht ohne weiteres klar, zumal die Verwaltungskosten nicht wie erwartet sanken. Die Städter erwachten erst aus ihrer Teilnahmslosigkeit, als einige Jahre später wegen der beginnenden Befreiungskämpfe die staatlichen Behörden ihre Arbeit einstellen mussten. Erst jetzt erwachte in den Bürgern das Verständnis für den Segen ihrer Freiheit. Steins Städteordnung wurde damit zum Ausgangspunkt für die weitergehende deutsche Selbstverwaltung.

Das Modell der Städteordnung vor Augen, machte Stein nun den ersten Schritt zu einer preußischen Landgemeinde-Ordnung, mit freien Landgemeinden, mit Bürgermeistern (Schulzen) und Dorfgerichten. Konflikte mit den Rittergutsbesitzern, der gutsherrlichen Polizei und Patrimonialgerichtsbarkeit waren vorgezeichnet.

Indem er über die Themen Städteordnung und Verwaltungsreform weit hinausging, befasste sich der Freiherr vom Stein mit Plänen zu einem neuen Steuersystem in Preussen. Das altväterliche Prinzip der Sparsamkeit wollte er brechen. Bis dato wurden die Ausgaben nach den Einnahmen bemessen. Verständlich, dass sich das Ruder mit einer Politik nach Kassenlage nicht würde herumreißen lassen. Dem Freiherrn vom Stein war klar, die Einnahmen würden sich nach den Ausgaben richten müssen., wie es für jede Finanzwirtschaft modernen Stils zu gelten hat.

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